An drei Tagen arbeitete sie morgens im Backoffice von 07.00 bis 11.18 Uhr und nachmittags von 15.54 bis 19.00 Uhr im geteilten Dienst. Des Weiteren hatte die Rekurrentin am 14. November 2019 von 07.00 bis 11.18 Uhr eine Sitzung und am Nachmittag von 14.42 bis 19.00 Uhr Mitteldienst, was wiederum einer Pause von 3 h 24 Minuten entspricht. Zudem arbeitete sie an 16 Tagen jeweils nur halbtags. Somit ist für diese insgesamt 32 Tage zu prüfen, ob eine Heimkehr über Mittag zumutbar war. 5.5. 5.5.1. Gemäss Steuererklärung 2019 hat die Rekurrentin für ihren Arbeitsweg das Fahrrad genutzt.