5.3. Die Rekurrentin beruft sich darauf, dass sie jeweils nur eine Mittagspause von 40 Minuten habe. Gemäss der Liste "Präsenz-Definitionen ab 01.09.2014" gab es vereinzelt jedoch auch Dienste mit grösserer Pause, wie z.B. der geteilte Dienst (2), welcher von 07.00 bis 12.30 Uhr und von 15.54 bis 19.00 Uhr dauerte, woraus eine Pause von über drei Stunden resultiert.