Zudem haben die Rekurrenten davon abgesehen einen Antrag auf Rückweisung zu stellen. Indes wird bei der Kostenverlegung die Verletzung des rechtlichen Gehörs zu berücksichtigen sein, was vorliegend jedoch ohne Relevanz bleibt, da der Antrag bezüglich Gewährung der Kosten für das Fahrrad ohnehin gutzuheissen ist (Erw. 6.).