3.3. Aus dem Dispositiv des Einspracheentscheides vom 28. April 2021 geht hervor, dass keine Änderung der Veranlagung zu Ungunsten der Rekurrenten stattgefunden hat. Das steuerbare Einkommen wurde im Dispositiv des Einspracheentscheides um CHF 178.00 auf CHF 94'479.00 herabgesetzt. Eine (nicht angekündigte) Reformatio in peius liegt damit nicht vor. Insoweit wurde der Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt.