Sie vertritt die Auffassung, dass es der Rekurrentin aufgrund der kurzen Mittagspause von 40 Minuten nicht möglich sei, sich zu Hause geschweige denn ausserhalb des Arbeitsortes zu verpflegen. Da jedoch das Mittagsmenü in der Cafeteria des E. bzw. im Altersheim F. zwischen CHF 12.00 und CHF 14.00 koste, entstünden der Rekurrentin lediglich Mehrkosten von CHF 2.00 bis CHF 4.00 gegenüber einer zu Hause eingenommenen Hauptmahlzeit.