1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2019. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG) und die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV). 2. 2.1. Die Rekurrentin arbeitete im Jahr 2019 in einem Pensum von 70 %, als Fachfrau Gesundheit für das E. in R.. In der Steuererklärung 2019 machte sie einen Abzug von CHF 2'310.00 für die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung sowie CHF 490.00 für das Fahrrad geltend.