1. Die Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung sind gemäss Selbstdeklaration (CHF 2310) zu gewähren. 2. Die Fahrtkosten (CHF 700) für das Fahrrad sind zu gewähren." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A. und C. haben keine Replik eingereicht. -3- Das Gericht zieht in Erwägung: