3. Mit Entscheid vom 28. April 2021 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache teilweise gut und reduzierte das steuerbare Einkommen auf CHF 94'400.00. Der Abzug der Mehrkosten der auswärtigen Verpflegung wurde jedoch nur im Umfang von CHF 1'658.00 gewährt und die Kosten für das Fahrrad in der Höhe von CHF 490.00 wurden nicht mehr zugestanden. 4. Den Einspracheentscheid vom 28. April 2021 (Zustellung am 30. April 2021) haben A. und C. mit Rekurs vom 18. Mai 2021 (Postaufgabe am 19. Mai 2021) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern (nachfolgend Spezialverwaltungsgericht), weitergezogen. Sie stellen folgende: "Begehren