Vorliegend kann der Rekurrent die Segelhandschuhe auch privat für sein Hobby nutzen. Gemäss den Angaben des Rekurrenten auf seiner Homepage, sei er, wenn die Zeit es erlaube auf dem S._____ oder T unterwegs (https://D._____). Dies lässt darauf schliessen, dass der Rekurrent auch in seiner Freizeit segelt und hierfür die Handschuhe ebenfalls benötigt. Aus diesem Grund ist der Abzug der CHF 37.00 nicht zu gewähren. - 15 -