Hingegen ist es dem Rekurrenten zuzumuten, sich vor bzw. nach der zweistündigen Prüfung am Sonntag 6. Oktober 2019 zuhause zu verpflegen. Der Abzug in der Höhe von CHF 15.00 ist folglich aufzurechnen. Weiter war es dem Rekurrenten auch während der Dauer des Theoriekurses, welcher jeweils am Dienstagabend für zwei Stunden stattfand, möglich, sich vor bzw. nach dem Kurs zu Hause zu verpflegen, womit der Abzug für diese acht Tage in der Höhe von insgesamt CHF 120.00 (8 Tage x CHF 15.00) ebenfalls nicht zu gewähren ist.