Wie unter Erwägung 7.2. festgehalten, dauerte die Fahrtzeit pro Weg mit dem Auto eine Stunde und 17 Minute. Somit ist erstellt, dass der Rekurrent sich während der Dauer des Grundkurs Yacht und des Prüfungskurses (D-Schein) nicht zu Hause verpflegen konnte. Folglich ist der volle Verpflegungskostenabzug für acht Tage (drei Tage Grundkurs Yacht und fünf Tage Prüfungskurs [siehe Bestätigungen vom 3. September 2019 der C._____ GmbH]) in der Höhe von CHF 120.00 (8 Tage x CHF 15.00) zu gewähren.