Somit können die Fahrtkosten für neun Weiterbildungstage gewährt werden. Die Fahrtkosten von CHF 1'204.00 sind um CHF 120.40 (86 km x 2 x CHF 0.70) auf CHF 1'083.60 zu kürzen. Der Rekurrent hat in der Steuererklärung 2019 für die Dauer des Theoriekurses weitere acht Weiterbildungstage geltend gemacht. Nach Angaben der C._____ GmbH, wonach der Rekurrent ab 29. Oktober 2019 einen Abendkurs besucht hatte, welcher insgesamt elf Mal stattfand, wovon acht Mal auf das Jahr 2019 entfielen (E-Mail und Telefonat vom 27. Juli 2023), ist das nicht zu beanstanden. Somit sind die Fahrtkosten im Umfang von CHF 963.20 [86 km x 2 x 8 Tage x CHF 0.70) abziehbar.