6.4.3. Weiter sind die Kosten des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts des Kantons O für die Behandlung eines Schiffsführerausweis-Gesuches in der Höhe von CHF 50.00 und für die praktische Schiffsführerprüfung inkl. Zuschlag für Sonn-/Feiertag von CHF 230.00, sowie die Kosten des Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau für den Schiffsfüh- rer-Ausweis in der Höhe von CHF 35.00 als berufsorientierte Ausbildungskosten abziehbar, da der Rekurrent aufgrund Art. 3 Abs. 1 Hochseeaus- weis-Verordnung den Nachweis über die nautische Grundausbildung durch Vorlage des kantonalen Führerausweis Schifffahrt zu erbringen hat. - 12 -