6.3.2. Vorliegend kann den Steuererklärungen 2020 bis 2022 entnommen werden, dass der Rekurrent sein Arbeitspensum als Zimmermann unverändert bei 100 % beliess. Die eingereichte Jahresrechnung 2021 der Einzelunternehmung weist zudem einen Verlust von CHF 5'439.00 auf, weil nur Aufwände für Ausrüstung, Aus- und Weiterbildung, Flüge, Büromaterial, Seekarten, Informatik sowie Ausweise und Lizenzen aber keine Erträge verbucht wurden. Die Jahresrechnung 2022 weist einen Verlust von CHF 3'175.00 auf.