6.3. 6.3.1. Mit Eingabe vom 17. Februar 2022 lässt der Rekurrent den Auszug aus dem Handelsregister des Kantons Aargau mit Eintragung der Einzelunternehmung "D._____" per tt.mm.2022, die Anmeldung der Einzelfirma bei der SVA Aargau vom tt.mm.2022, die Visitenkarte sowie den Briefbogen lautend auf "D._____", sowie die Rechnung vom 9. Februar 2022 für die Erstellung der Visitenkarten und Briefbogen, die Rechnung vom 13. Februar 2022 für die Beschriftung des Fahrzeugs, zwei Rechnungen des Providers E._____ vom 28. Oktober 2021 und vom 31. Januar 2022, sowie die Buchhaltung per 2021 einreichen.