4.5. Die Merkblätter stellen Verwaltungsanweisungen im Hinblick auf eine möglichst einheitliche und rechtsgleiche Verwaltungspraxis dar, denen aber nicht Rechtsetzungscharakter zukommt (StE 2012 B 12 Nr. 1; Bundesgerichtsurteil vom 18. Mai 2004 [2P.105/2004]). Die Merkblätter sind für Gerichtsbehörden nicht bindend, sondern lediglich im Sinne einer Auslegungshilfe heranzuziehen (VGE vom 25. April 2014 [WBE.2013.333], mit Hinweis).