3. In der Steuererklärung 2019 deklarierte der Rekurrent Aus- und Weiterbildungskosten von insgesamt CHF 7'740.00. Die Vorinstanz gewährte keinen Abzug mit der Begründung, dass die Kosten für die Segelausbildung keine berufsorientierte Weiterbildungs- oder Ausbildungskosten darstellen. Die Aufwendungen würden den privaten Lebenshaltungskosten zugeordnet und seien daher nicht absetzbar.