3. Die Steuerkommission Q._____ wies die Einsprache mit Entscheid vom 2. März 2021 ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 2. März 2021 (Zustellung am 22. April 2021) hat B._____ mit Rekurs vom 19. Mai 2021 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern (nachfolgend Spezialverwaltungsgericht), weitergezogen. Sie stellt folgenden "ANTRAG Die im Einspracheentscheid vom 2. März 2021 nicht als abzugsfähige Ausund Weiterbildungskosten qualifizierten Kosten im Umfang von CHF 7'740.- für die Ausbildung zum Hochseeskipper seien vollumfänglich als Aus- und Weiterbildungskosten zum Abzug zuzulassen."