1. Mit Verfügung vom 17. September 2020 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2019 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 74'400.00 und einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 67'000.00 veranlagt. Dabei wurden gegenüber der Selbstdeklaration insbesondere die von A._____ geltend gemachten Ausbildungskosten für die Segelausbildung im Umfang von CHF 7'740.00 gestrichen. 2. Gegen die Verfügung vom 17. September 2020 erhob B._____ mit Schreiben vom 15. Oktober 2020 Einsprache. Sie beantragte den vollen Abzug aller Kosten für die Segelausbildung.