_, ein Auszug betreffend anonymer Denunzierung, ein Auszug aus der Vernehmlassung des KStA und E-Mails an das KStA JP eingereicht. Mit der nochmals erstellten Jahresrechnung, der Verbuchung der Bancomat-Bezüge in die Kasse und der Ausbuchung der Zahlungen ("am Bankschalter mit Poststempel quittiert") werde der Nachweis für die getätigten Einlagen erbracht. Der Bezug von Bargeld mit folgender Einzahlung am Postschalter sei nicht unüblich. Es liege kein bargeldintensiver Betrieb mit Kassenbuchpflicht vor. F._____ sei zwei Monate angestellt gewesen. Jedoch seien die Lohnquittungen für die Monate April und Mai 2016 zwar abgelegt, jedoch nicht -9-