Bei Gesamteinnahmen von rund CHF 380'000.00 seien auf dem Konto 2120 Privatbezüge/-einlagen von rund CHF 245'000.00 und Entnahmen von rund CHF 275'000.00 festgestellt worden. Auf dem Konto 2051 Kontokorrent D._____ seien weitere Einlagen von rund CHF 32'000.00 gebucht worden. Festzustellen sei auch, dass Mitarbeitende (E._____ und F._____) "ganz offensichtlich ausserhalb der Buchhaltung angestellt" gewesen seien. Es sei daher klar, dass über die geführte Buchhaltung nur ein Bruchteil der Geschäftsaktivitäten verbucht worden sei. Schon verbuchter Büro-/Verwaltungsaufwand (Steuern) könne nicht nochmals zum Abzug zugelassen werden.