3.4.3. In der Vernehmlassung wurde vom KStA daran festgehalten, die Ermessensveranlagung sei aufgrund des fehlenden Kassabuches erfolgt. Aufgrund der Vielzahl von bar getätigten Bewegungen sowie deren Höhe sei trotz Vorliegens eines Handwerkbetriebes von einem bargeldintensiven Betrieb auszugehen. Die Bartransaktionen seien, anstatt diese korrekt über ein Kassakonto zu buchen, einfachheitshalber über das private Kontokorrent verbucht worden. Das Kassakonto sei mit dem Privatkonto vermischt worden. Bei Gesamteinnahmen von rund CHF 380'000.00 seien auf dem Konto 2120 Privatbezüge/-einlagen von rund CHF 245'000.00 und Entnahmen von rund CHF 275'000.00 festgestellt worden.