verbucht worden. Der damalige Treuhänder hätte sich aber die Mühe machen sollen, die verschiedenen Zahlungen an das Betreibungsamt auf die entsprechenden Aufwandkonti zu verteilen. Mit den Auszügen aus dem Betreibungsregister könnten die Zahlungen den einzelnen Gläubigern zugewiesen werden. CHF 26'636.45 seien an das KStA gegangen. Auf den Konti 4950 und 4951 sei jedoch kein Aufwand gebucht worden. Auch im Vorjahr 2015 seien auf den Steuerkonten keine Aufwände abgegrenzt worden. Es seien nur effektive Zahlungen verbucht worden.