3.4.2. Mit Rekurs wird die Gewinnaufrechnung von CHF 78'000.00 insgesamt als willkürlich bezeichnet. Es seien keine nicht verbuchten Einnahmen gefunden worden. Bemängelt werde vom KStA JP allgemein die Art, wie der frühere Treuhänder die Geschäftsfälle verbucht habe. Es wurde ein zusätzlicher Betrag von CHF 26'636.45 als Steueraufwand geltend gemacht, wobei die bereits im Einspracheentscheid akzeptierten Steuerabgrenzungen beizubehalten seien. Zur Begründung wurde ausgeführt, mit Buchung per 31. Dezember 2016 seien CHF 32'300.00 als Büro-/Verwaltungsaufwand -8-