3.4. 3.4.1. Mit E-Mail vom 28. April 2021 wurde von der Vertreterin ausgeführt, die Belege betreffend die bemängelte Buchung von Steueraufwand seien beim Betreibungsamt bestellt worden. Mit E-Mail vom 30. April 2021 wies das KStA JP darauf hin, dass die Belege anlässlich der Revision nicht vorhanden gewesen seien. Diese könnten daher nicht mehr berücksichtigt werden.