Da im Jahr 2016 rund 20 % des Umsatzes sowie mehr als die Hälfte aller Aufwendungen über das Konto 2120 Privatbezüge/-einlagen mutmasslich bar abgewickelt worden und damit weder die Aufwand- noch die Ertragsseite mutmasslich vollständig seien, sei eine zuverlässige Schätzung äusserst schwierig. Die ermessensweise Aufrechnung von CHF 70'000.00 wurde weiterhin als angemessen erachtet. Zusätzlich wurde für die mit der Aufrechnung verbundene Steuerbelastung ein Steueraufwand von CHF 13'000.00 kapitalbildend berücksichtigt.