Vom Umsatz von rund CHF 350'000.00 seien elf Positionen über CHF 60'500.00 über das Kontokorrent Anteilscheininhaber mutmasslich bar getätigt worden. Es sei von einem bargeldintensiven Betrieb auszugehen, weshalb eine Kasse zu führen gewesen wäre. Die Steuerfaktoren seien deshalb nach Ermessen festzusetzen. Per 31. Dezember 2016 seien sodann Einzahlungen an das Betreibungsamt von CHF 32'200.00 auf dem Konto 4790 übriger Büro-/Verwaltungsaufwand mit Gegenbuchung auf dem Konto 2051 KK D._____ gebucht worden. Weitergehende Belege hätten anlässlich der Revision gefehlt.