3.3.5. Im Einspracheentscheid wurde zur Aufrechnung von CHF 70'000.00 ausgeführt, diese sei nach pflichtgemässem Ermessen erfolgt. An der Bücherrevision sei festgestellt worden, dass kein Kassabuch geführt worden sei, obwohl sehr viele Barquittungen vorhanden seien. Der Barverkehr sei ausschliesslich über das Privatkonto 2120 Privatbezüge/-einlagen gebucht worden. Im Geschäftsjahr 2016 seien so auf dem Konto 2120 gesamthaft rund CHF 245'000.00 eingelegt und rund CHF 275'000.00 entnommen worden. Vom Umsatz von rund CHF 350'000.00 seien elf Positionen über CHF 60'500.00 über das Kontokorrent Anteilscheininhaber mutmasslich bar getätigt worden.