3.3.4. Mit E-Mail vom 30. März 2021 nahm die Vertreterin zum Veranlagungsvorschlag Stellung. Dabei wurde ausgeführt, es sei möglich, die Kasse für die Jahre 2015 - 2017 nachzuführen. Der ehemalige Treuhänder habe die Barzahlungen und den Barverkehr über das Kontokorrentkonto 2120 verbucht. Es sei in der Branche unmöglich, bei einem Umsatz von CHF 400'000.00 einen Gewinn von 20 % des Umsatzes zu erzielen. Es wurde vorgeschlagen, die Gewinnaufrechnung auf CHF 10'000.00 zu beschränken. Der Privatanteil Fahrzeuge könne gemäss Veranlagungsvorschlag berücksichtigt werden. -7-