3. 3.1. 3.1.1. Die am 29. November 2017 unterzeichnete Steuererklärung 2016 mit einem deklarierten Gewinn von CHF 438.00 und einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 180'309.00 gemäss beigelegter Jahresrechnung ging dem KStA JP am 8. Dezember 2017 zu. 3.1.2. Am 29. November 2018 führte der Revisor des KStA JP im Veranlagungsverfahren bei der Rekurrentin eine Bücherrevision durch. Aus den Notizen des Revisors ergeben sich Anmerkungen zum "PA Fz", zur Ordnungsmässigkeit ("fehlende Kasse" und "div. Geldeinlagen"), und "Pendenzen". Die "Pendenzen" stimmen mit den im angefochtenen Einspracheentscheid er- -5-