2.2. Mit dem vorliegenden Entscheid wird im Verfahren 3-RV.2021.80 der Einspracheentscheid betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2016 geprüft. Im Verfahren 3-RV.2021.81 wird sodann auf den Einspracheentscheid betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2017 eingegangen. Hingegen ist der Einspracheentscheid betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2015 aufgrund der Formulierung, dieser müsse akzeptiert werden, nicht Gegenstand eines Rekursverfahrens.