2. 2.1. Gemäss Rubrum des Rekursschreibens vom 17. Mai 2021 wurden die Einspracheentscheide betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2015, 2016 und 2017 angefochten. Beantragt wird eine "Korrektur der Einsprache-Ent- scheide (…) der Staats- und Gemeindesteuern für die Jahre 2015, 2016 und 2017". Im Rekurs werden jedoch nur materielle Ausführungen zu den Kantons- und Gemeindesteuern 2016 und 2017 gemacht. In der Begründung wird weiter zu den Kantons- und Gemeindesteuern 2015 ausgeführt: "Für das Jahr 2015 wurden keine Buchungen oder Belege explizit erwähnt, deshalb können wir hier auch keine Korrekturen oder Belege nachreichen.