4. Den Einspracheentscheid vom 20. April 2021 (Zustellung am 21. April 2021) liess die A._____ GmbH mit Rekurs vom 17. Mai 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen mit dem Antrag: Korrektur des Einspracheentscheides betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2016. Zusätzlich sei ein Steueraufwand von CHF 26'636.45 zu akzeptieren. Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das KStA JP beantragt die kostenfällige Abweisung des Rekurses. -3- 6. Die A._____ GmbH hat keine Replik erstattet.