"Für das Jahr 2015 wurden keine Buchungen oder Belege explizit erwähnt, deshalb können wir hier auch keine Korrekturen oder Belege nachreichen, Der Einsprache-Entscheid muss deshalb im Jahr 2015 akzeptiert werden." 2. Das Schreiben der Vertreterin vom 17. Mai 2021 wurde aufgrund der Formulierung eines Antrages als Rekurs entgegengenommen. Die A. GmbH wurde dementsprechend mit Verfügung vom 18. Mai 2021 aufgefordert, einen Kostenvorschuss von CHF 1'000.00 zu bezahlen. 3. Mit E-Mail vom 20. Mai 2021 machte die Vertreterin der A. GmbH geltend: