1. Mit Schreiben vom 17. Mai 2021 hat die A. GmbH gegen den Einspracheentscheid des Kantonalen Steueramtes, Sektion juristische Personen, vom 20. April 2021 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2015 Rekurs erhoben mit dem "Antrag: Korrektur der Einsprache-Entscheide für die Direkte Bundessteuer der Jahre 2015, 2016 und 2017 und der Einsprache-Entscheide der Staatsund Gemeindesteuern für die Jahre 2015, 2016 und 2017." In der Begründung wurde ausgeführt: