6. Den Einspracheentscheid vom 22. April 2021 (Versand am 28. April 2021) liess A. mit Einsprache (recte: Rekurs) vom 17. Mai 2021 (Postaufgabe gleichentags) fristgerecht an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie lässt sinngemäss beantragen, dass in der Veranlagung 2009 das Darlehen C. von CHF 1'270'000.00 sowie der dazugehörige Ertrag von CHF 38'100.00 zu eliminieren seien. Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 7. Die Steuerkommission Q. sowie das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses.