5. Mit Entscheid vom 22. April 2021 hiess die Steuerkommission Q. die Einsprache betreffend stille Beteiligung an der Einzelfirma C. teilweise gut. Im Übrigen wies sie die Einsprache ab und nahm betreffend die Liegenschaft S., T, eine Schlechterstellung vor. Die Steuerkommission Q. -3- setzte das steuerbare Einkommen auf CHF 225'800.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 239'700.00) und das steuerbare Vermögen auf CHF 6'391'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 6'928'000.00) fest.