8. Das Nachsteuerverfahren beruht auf neuen Tatsachen. Da auch die übrigen Voraussetzungen (rechtskräftige Veranlagungen) erfüllt sind, ist die Nachsteuerveranlagung zu Recht erfolgt. 9. Die vom KStA ermittelten steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen sowie die steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen sind korrekt. Demnach beträgt die Nachsteuer samt Verzugszinsen für die Kantons- und Gemeindesteuern 2010 bis 2017 – wie vom KStA berechnet – total CHF 21'786.85. Der Rekurs ist dementsprechend abzuweisen. - 18 -