7. 7.1. Das KStA hat CHF 30'000.00 in den Jahren 2010 bis 2013 zum steuerbaren Vermögen hinzugerechnet und ausgeführt, die Rekurrentin habe diesen Betrag aus Erbschaft erhalten. In Bezug auf die Aufrechnung der CHF 30'000.00 als Vermögen aus dem Nachlass der Mutter (für die Jahre 2010 bis 2013) stelle sich die Frage, woher die CHF 30'000.00 auf das D.- Konto (ddd) gekommen seien. Der Übertragungsweg aus dem Nachlass bis zum D.-Konto sei nicht ausreichend dokumentiert. Ersichtlich sei nur, dass die Gelder aus Überträgen stammten. Es müsse daher unverändert angenommen werden, dass diese CHF 30'000.00 in den Jahren 2010 bis 2013 irgendwo ausserhalb der offengelegten Konten vorhanden gewesen