DM 98'000.00 (zum damaligen Umrechnungskurs von CHF 1 = DM 1.214 waren dies CHF 80'725.00) sowie CHF 140'000.00, gesamthaft CHF 220'725.00. Somit hätten sich während der Jahre 1998 bis 2012 Gelder der Rekurrentin auf Konten des Sohnes befunden. Für die vom Nachsteuerverfahren betroffenen Jahre 2010 bis 2012 habe die Rekursgegnerin diese Gelder trotz abweichender formeller Inhaberschaft bei der Rekurrentin besteuert. Ab dem Jahr 2012 weiche sie von diesem Prinzip ab und stelle anstatt auf die formelle Inhaberschaft auf die wirtschaftliche Berechtigung ab.