Es dürfe nicht sein, dass für die Jahre 1998 bis 2012 die Rekurrentin ihren Anteil der auf den Konti des Sohnes liegenden Gelder versteuern müsse, jedoch für die Jahre nach 2012 für die gesamten auf ihrem Konto liegenden Geldern besteuert werde, auch wenn an grossen Teilen davon der Sohn wirtschaftlich berechtigt gewesen sei. Entweder würden die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse durchgehend anerkannt oder es werde insgesamt eine formelle Haltung eingenommen.