Dieses Treuhandverhältnis sei in einem Anlagevertrag geregelt worden. Nach dem Ausscheiden des Sohnes aus dem C. bzw. der F. habe er die Vermögenswerte (seine und diejenigen der Rekurrentin, alles in seinem Namen) neu in ETF bei der G. angelegt. 2012 habe die G. das Wertschriftengeschäft für Kunden mit Domizil im Ausland eingestellt. Da der Sohn im Ausland gewohnt habe, sei ein neues Depot bei der G., lautend auf den Namen der Rekurrentin, eröffnet worden. Die gesamten Vermögenswerte seien auf das neue Depot überwiesen worden. 2013 und 2014 habe der Sohn die ihm zustehenden Beträge schliesslich von diesem Depot abgezogen und auf ein auf ihn lautendes Konto bei H. überwiesen.