2. 2.1. Das KStA führt in der Nachsteuerverfügung aus, aufgrund der Nichtdeklaration von Wertschriftenvermögen samt Erträgen in den Jahren 2010 bis 2017 seien die Steuerveranlagungen der Rekurrentin unvollständig ausgefallen und für den Fiskus Steuerausfälle eingetreten. 2.2. Die Rekurrentin liess in ihrer Einsprache entgegnen, für die Jahre 2010 bis 2013 seien der Rekurrentin CHF 30'000.00 aufgerechnet worden. Diese Aufrechnung sei damit begründet worden, dass das Geld aus dem Nachlass der Mutter der Rekurrentin (vor 2010) stamme und bisher nicht deklariert worden sei. Das treffe nicht zu. Die CHF 30'000.00 seien bis und mit 2013 deklariert und versteuert gewesen.