Das Einkommen aus den Wertschriften sei dem gemäss Antrag 2 und 3 korrigierten Vermögen anzupassen. (…)." 6. Mit Entscheid vom 16. April 2021 wurde die Einsprache abgewiesen. 7. Den Einspracheentscheid vom 16. April 2021 (Zustellung am 17. April 2021) liess A. mit Rekurs vom 17. Mai 2021 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern (im Folgenden: Spezialverwaltungsgericht), weiterziehen. Sie stellt folgende "Rechtsbegehren