2. Gestützt auf diese Nachdeklaration und die Meldung des Gemeindesteueramtes B.-Q. vom 23. Dezember 2019, wonach A. Wertschriftenvermögen samt Erträgen in noch ungeklärter Höhe in den Steuererklärungen 2010 bis 2017 nicht deklariert habe, eröffnete das Kantonale Steueramt, Sektion Rechtsdienst, Nachsteuern und Bussen (nachfolgend: KStA), mit Schreiben vom 30. Juni 2020 ein Nachsteuerverfahren betreffend Kantonsund Gemeindesteuern 2010 bis 2017. A. wurde bis zum 30. September 2020 die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme sowie Unterlagen einzureichen. 3. Innert Frist reichte A. eine Stellungnahme ein.