Gegenstand Einspracheentscheid des Steueramtes des Kantons Aargau, Geschäftsbereich Recht, Nachsteuern und Bussen, vom 16. April 2021 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2010 bis 2017; Nachsteuern -2- Das Gericht entnimmt den Akten: 1. Das Gemeindesteueramt B.-Q. stellte im Veranlagungsverfahren für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 fest, dass die Vermögensentwicklung nicht im Verhältnis zum deklarierten Reineinkommen stand. Auf Rückfrage hin reichte A. zusätzliche Belege ein und meldete Vermögenswerte zur Nachbesteuerung.