8.5.7. Die von der Rekurrentin behaupteten Marketingbestrebungen mit dem AMG Mercedes sind nach dem Gesagten nicht nachgewiesen. Ebensowenig lässt sich eine Umsatzsteigerung mit dem "Zur-Verfügung-stellen" von Fahrzeugen begründen, zumal sich aus der Bestätigung von L. vom 13. Mai 2020 (Rekursbeilage 5) ergibt, dass bereits im Jahr 2012 Fahrzeuge für die Kundenakquisition verwendet worden sein sollen ("Herr M. war zu diesem Zeitpunkt [2012] mit einem Mercedes Coupe unterwegs, dieses Fahrzeug stellte Herr M. dem Publikum vor."). Die Idee mit dem AMG Mercedes kann somit nicht neu und damit für eine Umsatzsteigerung nicht kausal gewesen sein.