Bei einer überwiegenden privaten Nutzung stellt sich generell die Frage, ob der Privatanteil mit der MWSt- Methode berechnet werden kann. Solches wurde jedenfalls vom KStA in den Unterlagen zur Aargauer Steuertagung 2021 ("Ihre Fragen – unsere Antworten" unter Verweis auf mehrwertsteuerliche Aspekte) verneint. - 16 -