3.2. 3.2.1. Mit Rekurs wurde in formeller Hinsicht geltend gemacht, das KStA JP sei im Einspracheentscheid nicht auf die Frage, ob der Mercedes-Benz AMG GT R (nachfolgend AMG Mercedes) einem geschäftlichen bzw. unternehmerischen Zweck diene, eingegangen. Damit wird eine Verletzung der Begründungspflicht gerügt.