"1. Die definitive Veranlagung des Kantonalen Steueramtes Aargau vom 9. November 2020 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2018 sowie gegen die definitive Veranlagung des Kantonalen Steueramtes Aargau betreffend Direkte Bundessteuern 2018 seien aufzuheben. 2. Die in der Steuerperiode 2018 geltend gemachten Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Leasing des Mercedes Benz AMG GT R im Umfang von CHF 27'824 seien vollumfänglich als abzugsfähigen Aufwand zu berücksichtigen und der steuerbare Gewinn sei auf CHF 38'755 herabzusetzen.